Unser Personal ist hoch qualifiziert

Um als Sicherheitsdienst zugelassen zu werden, müssen den Behörden Ausbildungsnachweise vorgelegt werden. Das sind zu Beispiel Qualifikationsprofile, die von der IHK geprüft werden. Dazu zählen:

  • Sicherheitsbescheinigung nach § 34 a der Gewerbeordnung nach Prüfung
  • Bestandene Prüfung für Schutz- und Sicherheitskräfte – GSSK Ausbildung nach § 56 Berufsbildungsgesetz
  • IHK Abschluss als Fachkraft für Schutz- und Sicherheit als anerkannte Qualifikation
  • Anerkannter Ausbildungsabschluss nach zwei Jahren Ausbildung im Wach- und Sicherheitsgewerbe zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  • Abgeschlossene Meisterausbildung für Schutz und Sicherheit mit IHK Abschluss

 

Weitere zusätzliche Qualifikationen führen wir als Option für erweiterte Dienstleistungen:

  • Nachweis der abgelegten Waffensachkundeprüfung nach § 7 des Waffengesetzes entsprechend den Verordnungen des Bundesverwaltungsamtes
  • Ersthelferprüfung für betriebliche Ersthelfer für lebensrettende Maßnahmen
  • Ausbildung zum Betriebssanitäter nach DGUV für Baustellen und Industrieanlagen