Unser Personal ist hoch qualifiziert
Um als Sicherheitsdienst zugelassen zu werden, müssen den Behörden Ausbildungsnachweise vorgelegt werden. Das sind zu Beispiel Qualifikationsprofile, die von der IHK geprüft werden. Dazu zählen:
- Sicherheitsbescheinigung nach § 34 a der Gewerbeordnung nach Prüfung
- Bestandene Prüfung für Schutz- und Sicherheitskräfte – GSSK Ausbildung nach § 56 Berufsbildungsgesetz
- IHK Abschluss als Fachkraft für Schutz- und Sicherheit als anerkannte Qualifikation
- Anerkannter Ausbildungsabschluss nach zwei Jahren Ausbildung im Wach- und Sicherheitsgewerbe zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- Abgeschlossene Meisterausbildung für Schutz und Sicherheit mit IHK Abschluss
Weitere zusätzliche Qualifikationen führen wir als Option für erweiterte Dienstleistungen:
- Nachweis der abgelegten Waffensachkundeprüfung nach § 7 des Waffengesetzes entsprechend den Verordnungen des Bundesverwaltungsamtes
- Ersthelferprüfung für betriebliche Ersthelfer für lebensrettende Maßnahmen
- Ausbildung zum Betriebssanitäter nach DGUV für Baustellen und Industrieanlagen
